Tipps & Infos

Die Notwendigkeit von Blaulicht und Signalhorn

 

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Nur unter bestimmten Vorraussetzungen dürfen Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst mit Blaulicht und Signalhorn fahren. Dies ist immer dann der Fall, wenn höchste Eile geboten ist. Meistens müssen dann Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen gerettet werden oder es wird ein Verlust von großen Sachwerten befürchtet. Auch die Gefährdung der Umwelt ist eine Indikation für den Einsatz des Blaulichts. Schaffen Sie den Helfern deshalb bitte immer unverzüglich freie Bahn!

Im Rahmen von Einsatzfahrten stellen wir häufig fest, dass Autofahrer mit der Situation eines herannahenden Einsatzfahrzeuges mit eingeschaltetem Sondersignal überfordert sind und regelrecht in Panik geraten. In dieser Stresssituation reagieren viele Fahrer unüberlegt, zu hektisch oder im schlimmsten Fall total falsch. Dadurch können leicht gefährliche Situationen entstehen. Einige Autofahrer legen regelrechte Vollbremsungen hin, so dass man als Fahrer eines Einsatzfahrzeuges seine Mühe hat, sein eigenes Fahrzeug zum Stehen zu bringen. Andere fahren einfach weiter bis man sie eingeholt hat und halten dann erst an einer Stelle, an der das Überholen absolut unmöglich ist.
Dies sind nur zwei mögliche Fehler. Diese Liste lies sich beliebig lang fortsetzen. Dies ist aber nicht unser Wunsch!
Vielmehr möchten wir ihnen einige Tipps geben, die ihnen den Umgang mit dieser Stresssituation erleichtern soll. Denn es gibt keinen Grund, in Panik zu geraten.

Wenn das nächste Mal ihnen ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn begegnet oder hinter ihnen fährt, können sie versuchen sich entsprechend den nachfolgender Tipps zu verhalten.

In der Ortschaft gilt:

Ruhe bewahren!
Geschwindigkeit verlangsamen, damit das Einsatzfahrzeug sie überholen kann!
Den Bürgersteig als Ausweichfläche mitbenutzen!
Am besten ist es, wenn sie ihr Fahrzeug in einer geeigneten Haltebucht möglichst weit rechts (das Einsatzfahrzeug muss sie passieren können!!!) anhalten.
Lassen Sie die Einsatzfahrzeuge vorbei und suchen sie ihr Glück nicht in der „Flucht“. Vorsicht bei Feuerwehrfahrzeugen, da diese oft im Zug (mehrere Fahrzeuge) ausrücken. Daher empfehlen wir einen Blick in den Rückspiegel, bevor Sie weiterfahren. Das gleiche gilt, falls ihnen ein Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn begegnet.
Fahren Sie nie in eine Kreuzung ein, wenn Sie mit ihrem stehenden Fahrzeug dadurch ein kreuzendes Einsatzfahrzeug behindern würden!
Kreuzungen sollten immer „frei“ gehalten werden! Bei Rückstau an Kreuzungen gilt die Haltelinie!

An der roten Ampel:

Bleiben Sie nicht vor der roten Ampel stehen, sondern fahren sie langsam in die Kreuzung ein, wenn sich ein Einsatzfahrzeug von hinten nähert. Dadurch schaffen sie Platz, damit das Fahrzeug möglichst zügig die Ampel passieren kann. Fahren sie lieber einen Meter zu weit ein als zu wenig. Achten sie dabei aber immer auf den Eigenschutz! Da sie kein Blaulicht besitzen und der Gegenverkehr sie rechtzeitig erkennen muss, tasten sie sich vorsichtig in den Kreuzungsbereich. Das Einfahren ist keine Ordnungswidrigkeit sondern wird geduldet.

Auf Bundes- und Landstraßen:

Hier gilt ebenfalls Ruhe bewahren!
Geschwindigkeit deutlich verlangsamen, rechts heranfahren (wenn sie von 70 km/h auf 50 km/h runterbremsen, hat das Einsatzfahrzeug immer noch einen ewig langen Überholweg, besonders auf unübersichtlichen Landstraßen ein großes Problem). Daher möglichst anhalten, aber nur an gut einsehbaren Stellen und das Fahrzeug passieren lassen.
Auch bei entgegen kommenden Einsatzfahrzeugen auf die Einsatzfahrzeuge achten. Diese könnten auf zum Überholen auf ihre Spur wechseln.
Überholen Sie keine langsam fahrenden Feuerwehr- oder Rettungswagen. Sie könnten in einen Unfall rasen

Auf der Autobahn:

Der wichtigste Punkt ist auch hier: Ruhe bewahren!
Rettungsgasse bilden: bei zwei Fahrspuren wird diese in deren Mitte, bei drei Fahrspuren immer zwischen der ganz linken und der mittleren Fahrspur!
Gasse offen halten, auch wenn ein Einsatzfahrzeug sie passiert hat (klar, es ist schon interessant, was der jetzt macht). Es können aber weitere Fahrzeuge folgen (Polizei, Notarztwagen, Abschleppwagen oder Feuerwehrfahrzeuge…), die sie dann durch ihr Wiedereinscheren behindern oder sogar gefährden.
Blockieren Sie nie die Standspur (Einsatzfahrzeuge können diese eventuell mitbenutzen)
Überholen Sie keine langsam fahrenden Feuerwehr- oder Rettungswagen. Sie könnten in einen Unfall rasen.

Ziel ist dieser Tipps ist es, ihnen etwas Sicherheit im Straßenverkehr beim Umgang mit Fahrzeugen mit eingeschaltetem Sondersignal zu geben.

Die Retter sind beim Fahren mit Sondersignal immer besonders vorsichtig und rechnen mit Fahrfehlern anderer Verkehrsteilnehmer, da sie meist über einen reichen Erfahrungsschatz von „brenzligen“ Situationen verfügen. Da es aber in diesen Situationen nichts gibt, was nicht in irgendeiner Form möglich ist, bitten wir sie, nicht hektisch zu handeln.
Wenn man sich überlegt, dass die Unfallwahrscheinlichkeit bei Fahrten mit Sondersignal um das 80- fache gegenüber „normalen“ Fahrten steigt, ist es schon angebracht, dass sie sich diese Tipps zu Herzen nehmen.
Das oberste Ziel des Fahrers eines Einsatzfahrzeuges besteht im Erreichen der Einsatzstelle. Im Falle eines Unfalls kann es seinem Auftrag nicht mehr nachkommen und muss bis zur Unfallaufnahme durch die Polizei an der Unfallstelle bleiben und kann nicht helfen.

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Auch die Helfer wollen nach dem Einsatz wieder unbeschadet zu ihren Familien nach Hause kommen!

 

 


 

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Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar?

„Entschuldigung, wo ist Hausnummer 6 ?“

Über Anfahrtszeiten bei Notfalleinsätzen…..

 

Baustellen, behindernde Fahrzeuge etc. können die Anfahrt von Rettungsmitteln des Rettungsdienstes sowie der Feuerwehr oft verzögern.
Problematischer allerdings erweist sich die Orientierung in der Straße vor Ort, zum einen liegt es an mangelnder Qualität der Hausnummerierung zum anderen fehlen einweisende Personen.
Bei einer Vielzahl von Unfällen oder notfallmedizinischer Krankheitsbildern wird der Behandlungserfolg durch Zeitverzögerung gemindert. Besondere Bedeutung kommt der Verzögerung des therapiefreien Intervalls beim Kreislaufstillstand zu. Mit jeder therapiefreien Minute bestehenden Kammerflimmerns sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit um 5 %. Durch den Einsatz einer einweisenden Person verkürzt sich die Anfahrtszeit des Rettungsdienstes zum Notfallort (laut Untersuchungen – Rettungsdienst-Magazin 1998) um durchschnittlich 20 Sekunden. Während der Untersuchungen bei realen Einsätzen wurde jedoch nur bei jedem fünften Einsatz ein Einweiser angetroffen. Weitere Maßnahmen, die es dem Rettungsdienst ermöglichen, schneller tätig zu werden wären beispielsweise das Öffnen von Toren, Schranken und Haustüren, das Aufhalten von Aufzügen im Eingangsbereich, Einsperren von Hunden etc.

 

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Hausnummerierung:

Nach dem Bundesbaugesetz ist jeder Eigentümer verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. In Bayern regeln die Gemeinden diese Vorschrift genauer, was jedoch in sehr unterschiedlicher Weise geschieht.
In vielen Gebieten bestehen keinerlei Vorschriften über die Form der Nummerierung. Der Eigentümer ist hier in der Gestaltung völlig frei. Gerade in Neubaugebieten finden sich so oft recht „abstrakte“ Nummerierungen, die zwar schmücken, aber aus feuerwehrtechnischer Sicht wenig nützlich sind. Beispiele für schlecht sichtbare Hausnummern sind: verdeckte Nummern, Hausnummern mit der gleichen Farbe wie ihr Untergrund (weiße Nummer auf weißem Grund), schlecht sichtbare Anbringung (zu tief oder an der falschen Hausseite – nicht zur Straße hin).
Sowohl eine Verbesserung der Hausnummerierung als auch der Einsatz eines Einweisers können die Anfahrtszeit zum Notfallort und damit das therapiefreie Intervall um etwa eine halbe Minute verkürzen.

 

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Rauchmelder retten Leben

Deutschlandweiter Rauchmeldertag am 13. März

Jeden Monat verunglücken 50 Menschen tödlich durch Brände. Die meisten Brandopfer – 70% – verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung!

Die jährlichen Folgen in Deutschland: 600 Brandtote, 6.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich.

In einigen Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist, im Gegensatz zur landläufigen Meinung, nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, jedoch nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken.

Ein Rauchmelder ist der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt!

Rauchmelder retten Leben

Jährlich sterben bei Bränden in Deutschland über 600 Menschen an den Folgen einer Rauchvergiftung, über 6.000 Menschen werden verletzt. Rund zwei Drittel aller Brandopfer wurden dabei im Schlaf überrascht.

Noch immer glauben viele Menschen an gefährliche Weisheiten wie:

– Bei mir zu Hause brennt es bestimmt nie….

– Wenn es brennt, werden mich meine Nachbarn oder mein Hund schon wecken…

– Durch den Rauch wache ich auf und kann dann die Wohnung verlassen…

Leider beweist die Realität das Gegenteil. Täglich sterben in Deutschland zwei Menschen durch die Folgen eines Brandes.

Denn durch Brandrauch wird man keinesfalls geweckt. Im Gegenteil. Durch die Vielzahl der in Wohnungen verwendeten Kunststoffe entstehen giftige Gase, die zur Bewusstlosigkeit führen und somit keine Chance zur Flucht lassen.

Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Denn Rauch ist schneller und lautloser als Feuer.

In der Regel werden Rauchmelder in der Raummitte an der Decke befestigt. Um Fehlalarme zu vermeiden, sollten sie jedoch nicht in Räumen, in denen Wasserdampf oder eine hohe Staubbelastung zu erwarten ist, eingesetzt werden.

 

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Als Mindestschutz gilt ein Rauchmelder pro Etage im Flur.

Funktionsweise von Rauchmeldern

Viele Rauchmelder sind batteriebetrieben, so bleiben sie auch bei Stromausfall funktionsfähig. Wenn die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt bei guten Rauchmeldern etwa einen Monat lang regelmäßig ein Warnsignal. So können Sie auch nach längerer Abwesenheit feststellen, ob Ihr „Lebensretter“ noch einsatzbereit ist. Außerdem sollte er einen Testknopf besitzen, an dem etwa alle drei Monate die Funktionsfähigkeit überprüft werden kann.

Rauchmelder in Normalzustand 

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Rauchmelder im Brandfall 

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 Worauf Sie beim Kauf achten sollten

 

Verwenden Sie nur optische Rauchmelder. Modelle mit radioaktiven Präparaten sind in Deutschland nicht zugelassen.
Empfehlenswert sind batteriebetriebene Rauchmelder, da sie auch bei Stromausfall funktionsfähig bleiben.
Rauchmelder sollten „VdS“-geprüft sein

 

 


 

 

Was sind das eigentlich für Schilder am Straßenrand?

 

Das sind die sog. Stationszeichen, die 2006 die früheren Kilometertafeln ablösten. Sie dienen der besseren Orientierung auf Landstraßen und Autobahnen.

Das ist besonders wichtig, wenn es beispielsweise zu einem Verkehrsunfall kommt. Die Meldung eines solchen Kennzeichens kann für die Leitstelle im Ernstfall
eine große Erleichterung sein und helfen, dass die Einsatzkräfte schneller am richtigen Ort eintreffen.

Wie funktioniert‘s?

Die Stationszeichen sind im Abstand von 500m am rechten Straßenrand aufgestellt. Durch die Schilder wird jede Straße in einzelne Abschnitte unterteilt.
Dabei wird anhand der linken Seite des Stationszeichens zwischen Autobahnen (z.B. A 9), Bundesstraßen (z.B. B 15), Staatsstraßen (St 2010) und Kreisstraßen (PAN 29) unterschieden.
Durch die Angaben „Straße“, „Abschnitt“ und „Station“ kann dann eine eindeutige Festlegung des Unfallorts erfolgen. Der schwarze Pfeil auf dem Stationszeichen gibt die Straßenrichtung an,
in der die Station aufsteigend gemessen wird.

Tipp:
Bei Verkehrsunfällen auf Landstraßen und Autobahnen sollte daher im Idealfall immer das Stationszeichen mit an die Leitstelle durchgegeben werden. Das gilt v.a. wenn eine anderweitige
Festlegung des Standorts z.B. durch eine Abzweigung/Abfahrt oder ein bekanntes Gebäude nicht möglich ist.

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Brandschutztipps zur Grillsaison

 

Wir informieren sie!

Kaum zeigen sich die ersten frühlingshaften Sonnenstrahlen,

kaum klettert die Quecksilbersäule

in Richtung 20 Grad, da

geht sie wieder los – die Grillsaison.

 

Damit es ein echtes Vergnügen bleibt, empfiehlt die Feuerwehr Marlesreuth:

 

 · Grill immer auf festen Untergrund stellen

· Geeignete Löschmittel bereithalten(Wassereimer, Feuerlöscher, Löschdecke)

· Auf einen sicheren Abstand zu brennbaren Materialien achten

· Den Grill nie unbeaufsichtigt lassen

· Auf die Kinder achten, nicht in der nähe des Grills spielen

· Das Anzünden der Holzkohle erfordert Zeit und Geduld, entzünden Sie Holzkohle niemals mit Benzin oder Spiritus

· Brennbare Flüssigkeiten z.B. Spiritus nie in glühende oder brennende Grillkohle schütten

· Mit Grillhandschuh oder langer Grillzange arbeiten

· Bei der Verwendung eines Gasgrills prüfen Sie vorher, ob die Anschlüsse dicht sind

· Grillen Sie möglichst nicht bei starkem Wind.

· Abtropfendes Fett kann sich entzünden, deshalb Fettauffangschalen aus Alu verwenden

· Sich entzündendes Fett nie mit Wasser bekämpfen sondern mit Löschdecke oder Pulverlöscher.

· Sollte es zu Brandverletzungen kommen kühlen Sie diese sofort über einen längeren Zeitraum unter fliessendem Wasser

· Entsorgen Sie Grillkohle und Asche erst, wenn diese völlig erkaltet ist, am besten einen Tag später

Im Notfall nicht zögern und die Feuerwehr (112) rufen bzw. rufen lassen!

Grillen – Aber sicher !

 


 

Die Freiwillige Feuerwehr Marlesreuth gibt Tipps zum Umgang mit Feuerwerk

 Hier finden Sie eine gute Übersicht zu den Themen „Wann darf ich ein Feuerwerk zünden“, „Bußgelder bei Verstößen“, uvm. -> http://www.bussgeldkatalog.net/umweltschutzordnungswidrigkeiten/sprengv/

So schön der Anblick leuchtender und bunt funkelnder Feuerwerke ist – die bunte und laute Pracht ist mit etlichen Gefahren verbunden.
Beim Umgang mit Pyrotechnik muss gelten: Sicherheit geht vor. Denn alle Jahre wieder müssen die Rettungsdienste Menschen mit zum Teil schweren
Verletzungen in die Krankenhäuser bringen.

Es ist ein schöner, aber gefährlicher Brauch das alte Jahr mit einem Feuerwerk zu verabschieden.

Dieses Silvesterfeuerwerk wird jedes Jahr für einige von uns zum Alptraum, wenn die einfachsten Grundregeln vergessen werden. Alkoholgenuss und der damit
oftmals verbundene Leichtsinn und Übermut haben schon zu schweren Verletzungen geführt.

Eine weitere Gefahr geht aber auch von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern aus, die oft auf Flohmärkten angeboten werden. Meistens stammen diese Artikel
aus den Ostblockstaaten. Tests haben gezeigt, dass solche Böller wenn sie in der Hand explodieren in der Lage sind diese Körperteile zu zerschmettern.

Verkaufsstart für Feuerwerkskörper

Achten Sie daher bitte beim Kauf von Feuerwerkskörpern, dass dort der Aufdruck der Prüfstelle vermerkt ist. Dieser Aufdruck beginnt mit den drei Buchstaben BAM .
Beispiel: BAM – P II – 1912
Feuerwerkskörper der Klasse I (Kennzeichen: P I) sind weniger gefährlich als solche der Klasse II (Kennzeichnung: P II). Feuerwerkskörper der Klasse I dürfen
daher ganzjährig auch von Personen unter 18 Jahren verwendet werden. Die aktuelle Rechtsprechung legt für die Verwendung dieser Gegenstände als untere
Altersgrenze 12 Jahre fest.

BAM steht für „Bundesanstalt für Materialprüfung“. Diese Prüfstelle prüft alle Böller und Raketen die zum Verkauf zugelassen werden sollen. Über 50% der
Prüflinge erhält keine Zulassung!

Es wäre fürwahr ein schlechter Jahresanfang für die Betroffenen, wenn sich in das Läuten der Neujahrsglocken und den Klang der Silvesterraketen und -böller
der schrille Ton von Feuersirenen und die durchdringenden Signale von Martinshörner der ausrückenden Feuerwehr mischen würde.

Jahr für Jahr werden durch das Silvesterfeuerwerk immense Sachwerte vernichtet und es kommt immer wieder zu Personenschäden. Meist ist dies durch die
unsachgemäße und leichtfertige Benutzung der Feuerwerkskörper zurückzuführen. Unwissenheit, Selbstüberschätzung und die Unterschätzung der Feuerwerkskörper
haben dann oftmals fatale Folgen.
Die traurigen Pressemeldungen nach Sylvester lesen sich dann so:

„Kanonenschlag riß Jungen zwei Finger ab“
„Arzt verlor Auge beim Feuerwerk“
„Silvesterrakete zerstörte Wohnung“
„Feuerwerksblindgänger gezündet: Junge schwer verletzt“
„Feuer im Dachstuhl: Familie evakuiert“

Die Feuerwehr Marlesreuth gibt ihnen folgende Tipps

Nur solche Feuerwerkskörper verwenden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung zugelassen sind. Diese sind am aufgedruckten Zulassungszeichen,
das immer mit den Buchstaben „BAM“ beginnt (zum Beispiel: BAM-PII-0537), klar zu erkennen.
Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände. Feuerwerkskörper der Klasse II wie Raketen, Kanonenschläge, Blitze und Böller dürfen nur an Personen über 18 Jahren
abgegeben und auch nur von ihnen gezündet werden.
Auch das für Kinder zugelassene Kleinstfeuerwerk der Klasse I sollte nur unter Aufsicht von Erwachsenen abgebrannt werden.
Raketen, Knallkörper und andere Feuerwerksartikel nie in geschlossenen Räumenzünden. Achten Immer für einen ausreichenden Sicherheitsabstand zwischen
Feuerwerkskörper und Personen achten.
Fenster und Dachfenster schließen, damit abstürzenden Raketen oder Leuchtkugeln nicht in die Wohnung gelangen können.
Alkohol vermindert das Reaktionsvermögen. Deshalb sollten alkoholisierte Personen das Feuerwerk lieber als Zuschauer genießen.
Niemals Feuerwerkskörper selbst herstellen.
Besonders gefährlich für die Ohren sind Knaller und Böller, die in unmittelbarer Nähe des Trommelfells gezündet werden.
Niemals gezündete Knallkörper auf Menschen oder Tiere zuwerfen. Gezündetes Feuerwerk nicht aus dem Fenster oder vom Balkon abwerfen.
Die Finger von nicht zugelassenen Billig-Böllern lassen. Die haben oft eine höhere Explosionswirkung als geprüfte Knaller mit einem Schallpegel von bis zu 120
Dezibel. Bei diesem Pegel liegt auch die Schmerzgrenze.
Startflaschen dürfen nicht kippen
Kinder nicht gefährden und sicheren Standort aussuchen
Nicht gezündete Feuerwerkskörper einsammeln und entsorgen (Spielende Kinder suchen oft am nächsten Tag nach diesen Böllern)
Zum zünden der Feuerwerkskörper geeignetes Material verwenden, dass Sie im Fachhandel erhalten
Lagern sie Feuerwerkskörper kühl und lesen Sie die Gebrauchsanweisung in ruhe und sorgfälltig durch
Versuchen sie Feuerwerkskörper nicht zu bündeln oder die Zündschnurr zu verkürtzen
Richten Sie die „Abschussrampe“ (Am besten eignen sich leere Wein und Sektflaschen) so aus, dass die Flugbahn der Silvesterraketen nicht in die nähe der Gebäude führt
Klären Sie Kinder und Jugendliche in diesem Zusammenhang über die Gefahren beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern auf.Den Reitz des Verbotenen wird überhand nehmen,
wenn den Kindern und Jugenlichen der Sinn undHintergrund des Verbotes klar ist
Auch Feuerwerkskörper für Kinder sollten nur unter der Aufsicht von Erwachsenen abgebrand werden
Machen Sie Alkoholisierte Personen auf die Gefahren aufmerksam oder hintern Sie sie daran, Feuerwerkskörper in gefährlicher nähe zu brennbaren Stoffen bzw. zu
Gebäuden zu zünden
Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst und zünden Sie auch keine selbstgemachten Feuerwerkskörper an
Versuchen sie „Blindgänger“ nie ein zweitesmal zu zünden
Kaufen und verwenden Sie nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk.Jeder Feuerwerkskörper besitzt eine „BAM – NUMMER“ Bundesanstalt für Materialprüfung
Feuerwerkskörper und Raketen nur im Freien verwenden
Nach dem anzünden der Feuerwerkskörper einen Sicherheitsabstand von mindestens 10 bis 15 Meter einhalten
Feuerwekrskörper nicht vom Balkon werfen, Raketen nicht vom Balkon aus starten lassen
Feuerwerkskörper sofort nach dem anzünden wegwerfen, oder je nach Typ anzünden und hinstellen.
Nich bündeln oder gemeinsam anzünden, auch nicht in Dosen,Flaschen,Briefkästen oder Altpapiercontainern anzünden
Vermeintliche „Blindgänger“ nicht anfassen, sie können auch noch verspätet zünden.Keinesfals nachzünden, wegen der kurtzen Zündschnurr explodiert der Knaller
möglicherweise sofort.Blindgänger daher immer mit Wasser übergiesen und unbrauchba rmachen, denn gerade für Kinder, die solche Kracher nicht zünden dürfen,
sind sie spätestens am nächsten Tag eine große Gefahr
Die Flugbahn der Rakete abschätzen und die Auftrefffläche nach dem Abrennen beobachten
Bei Bodenfeuerwerkwie Goldregen die Richtung des Funkenflugs beachten dort sollten keine Brennbaren Stoffe liegen
Bei Leuchtbatterien auf die Standsicherheit achten.Tipp: Legen Sie ein Brett darunter als Unterlage
Besonders bei Kindern auf schwer entflammbare Kleidung achten
Schutzkappen erst unmittelbar vor dem Zünden abziehen
Feuerwerkskörper nie mals in der Hand behalten sondern sofort wegwerfen
Raketen senkrecht in eine feststehende Flasche stecken.Dann erst die Sicherheitskappe entfernden und zünden, dabei die Flugbahn beachten
Feuerwerkskörper nie in Häuser werfen
Feuerwerkskörper nicht in der nähe von Krankenhäusern,Altenheimen oder Kinderheimen abrennen
Auf Oberleitung und Dachvorsprung beim Abschuss achten
Raketen nicht bei starkem Wind und bei Windöen abfeuern
Für den Notfall Löschmittel bereitstellen (Eimer Wasser oder Löschdecke)
Nicht unter oder auf stehende oder fahrende Fahrzeuge werfen
Schützen sie ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren.Entfernen sie Möbel,Hausrat und andernen Gegenständen von Balkonen und Terrassen.Halten sie
Fenster und Türen geschlossen
Wählen sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112.Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe

Zur Dekoration

Nur nichtbrennbare oder wenigstens schwer entflammbar gemachte Dekorationen verwenden
Auf ausreichende Abstände zwischen Dekoration und Feuerstätten achten
Bei elektrischen Leuchten Wärmestau durch Dekoration vermeiden
Auf ausreichende Flucht-, Rettungs- und Angriffswege und deren Kennzeichnung achten
Ausreichende Löschmittelvorsorge treffen

Die Silvesterparty

Achten Sie beim Einkauf von Dekorationsmaterial auf die Schwerentflammbarkeit des Materials. Vergewissern Sie sich, daß der Artikel mit der
Bezeichnung „schwerentflammbar“ gemäß DIN 4102 gekennzeichnet ist.
Verwenden sie möglichst keine Kerzen. Sollten Kerzen verwendet werden, stellen Sie sie auf eine nichtbrennbare, standsichere Unterlage.
Verwenden Sie eingefärbte Glühlampen, Leuchtstoffröhren oder Lichterketten. Umwickeln mit farbigem Papier führt zu erhöter Brandgefahr.
Achten Sie auf eine ordnungsgemäße Elektroinstalation (z.B. intakte Verteilerdosen, Begrenzung der Wattleistungen).
Ordnen Sie die Dekorationen so an, daß sie nicht in der Nähe von Öfen, Herden, Rauchrohren oder Punktstrahlern angebracht sind.
Halten Sie einen Metallbehälter für die Entleerung von Aschenbechern bereit. Viele Brände werden durch glimmende Tabakreste verursacht.
Stellen Sie sich für den Notfall einen Feuerlöscher bereit. zur Not tut es auch ein bereitgestellter eimer mit Wasser. Ein nasser
Teppich ist besser als ein ausgebranntes Zimmer.

 

Notruf

Grundregeln NOTRUF 112:
1. WER ruft an? (Name, Telefonnummer)
2. WO wird die Feuerwehr benötigt? (Ort, Straße, Hausnummer, Etage)
3. WAS ist passiert? (Feuer, Unfall)
4. WIE ist die Situation? (Sind Menschen oder Tiere in Gefahr oder verletzt)
5. WARTEN Sie auf Fragen der Feuerwehr!
6. NICHT AUFLEGEN! (Die Feuerwehr beendet das Gespräch)

Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von
Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Halten Sie Zufahrten in enge Wohnstraßen frei, bitten Sie Nachbarn und Besucher eine Durchfahrt für Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge
frei zuhalten. Die Feuerwehr braucht eine Mindestbreite von 3m um mit ihren Fahrzeugen schnell zu einem Schadensort zu kommen.
Parkende Autos verzögern die Anfahrt unnötig.

Bitte nehmen Sie sich die Tipps zu Herzen! Dann steht einem fröhlichen Fest zur Jahreswende nichts mehr im Wege.

DIE FEUERWEHR MARLESREUHT WÜNSCHT IHNEN EINEN GUTEN UND SICHEREN RUTSCH INS NEUE JAHR.

 

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Gefahren in der Weihnachtszeit

 

Die häufigsten Ursachen von Bränden in der Adventszeit sind:

Brennende Kerzen: Sie können Teile von Adventskränzen, Weihnachtsbäumen oder anderen Dekorationen entzünden. Die Kerze muss dazu noch nicht einmal umfallen, oft reicht die Wärmestrahlung aus.

Adventsgestecke und Weihnachtsbäume: Die trockenen Tannenzweige sind sehr leicht brennbar

Streichhölzer: Wegfliegende, glimmende Partikel oder die abgebrannten Streichholzreste können auch Stunden später ein Feuer verursachen

Kinder: Feuer übt eine Faszination auf Kinder aus. Gerade in der Vorweihnachtszeit sollte man Streichhölzer und Kerzen nicht ohne Aufsicht bei Kindern lassen

Fondue: Das kochende Fett im Fonduetopf kann sich entzünden. Besondere Vorsicht ist auch bei der Verwendung eines Spiritusbrenners geboten. Bei unsachgemäßem Gebrauch kann es zu einer Verpuffung kommen.

 

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Beachten sollten Sie deshalb folgendes:

 

• Wenn Sie auf echte Kerzen nicht verzichten wollen, achten Sie auf feuerfeste Kerzenständer und Unterlagen sowie ausreichend Abstand zu umliegenden Gegenständen. Am sichersten sind Metall-, Porzellan oder Steingutwaren.

• Sie sollten in der Nähe von brennenden Kerzen stets Blumenspritze, Gieskanne oder einen Wassereimer mit Scheuerlappen bereitstehen haben, um Entstehungsbrände zu löschen.

• Benutzen Sie zum Löschen einer normal brennenden Kerze einen Kerzenlöscher.

• Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt.

• Bringen Sie Ihren Kindern unter Aufsicht den Umgang mit Feuer bei.

• Stellen Sie Weihnachtsbäume in standfesten Ständern mit Wasserreservoir auf und füllen sie dieses ständig nach. Dadurch ist der Baum schwerer entflammbar.

• Verwenden Sie beim Fondue eine Heizplatte anstelle eines Spiritus-Rechauds.

• Gießen Sie niemals Spiritus ins heiße Rechaud nach.

• Rauchmelder retten Leben! Gönnen Sie sich dieses Stück Sicherheit zu Weihnachten.

Sollte es trotzdem zu einem Brand kommen, machen Sie folgendes:

• Verlassen sie sofort den Raum.

• Nehmen Sie Kinder, alte und pflegebedürftige Menschen sowie Tiere mit.

• Schließen Sie die Türen, aber nicht abschließen.

• Alarmieren Sie über den Notruf 112 die Feuerwehr.

• Warnen Sie Ihre Nachbarn

• Gehen Sie ins Freie.

• Weisen Sie die eintreffende Feuerwehr ein.

 

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Wir wünschen Ihnen eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit

 


 

 

Wie sichert man eine Unfallstelle ab?

 

Die Absicherung der Unfallstelle ist eine der wichtigsten Maßnahmen bei einem Verkehrsunfall. Immer wieder kommt es vor, dass aus einem verhältnis- mäßig
harmlosen Unfall ein folgenschwerer Unfall wird, weil der nachfolgende Verkehr in die Unfallstelle gerast ist.

Sichern Sie immer zuerst den Unfallort ab, bevor Sie den Verletzten helfen. Es nutzt niemanden, wenn durch einen weiteren Unfall Menschen verletzt werden.

Denken Sie an die eigene Sicherheit und bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr. Bedenken Sie, dass man nur helfen kann, wenn man selbst keinen Schaden erleidet.

So sichern Sie Unfallstellen richtig ab:

 

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Vermindern Sie beim Annähern an die Unfallstelle die Geschwindigkeit, bremsen Sie aber nicht plötzlich ab.

Schalten Sie rechtzeitig die Warnblinkanlage ein.

Halten Sie in angemessenem Abstand zur Unfallstelle (10 – 20 m).

Stellen Sie Ihr Fahrzeug möglichst weit rechts am Fahrbahnrand ab, so dass Rettungsfahrzeuge problemlos daran vorbeikommen.

Bei Nacht kann das Licht des eigenen Autos zum Ausleuchten der Unfallstelle genutzt werden.

Soweit vorhanden, sollten Sie bei Verlassen des Fahrzeuges eine Warnweste anlegen.

Auf Autobahnen und Schnellstraßen sollten alle Fahrzeuginsassen das Fahrzeug verlassen und sich hinter die schützende Leitplanke begeben.

Beachten Sie beim Aufstellen des Warndreiecks die folgenden Hinweise:

Gehen Sie dem Verkehr am äußeren Fahrbahnrand, mit dem aufgeklappten Warndreieck voran, entgegen. Auf Autobahnen und Schnellstraßen sollten
Sie dabei hinter der schützenden Leitplanke gehen.

Der Abstand zwischen Warndreieck und Unfallstelle sollte innerorts mindestens 50 Meter betragen, außerorts mindestens 100 Meter. Allgemein gilt:
Das Warndreieck im Zweifelsfall lieber weiter weg als zu nah aufstellen.

Stellen Sie das Warndreieck immer vor unübersichtlichen Stellen auf, damit der nachfolgende Verkehr rechtzeitig gewarnt wird.

Soweit vorhanden, sollten Sie bei Nacht zusätzlich zum Warndreieck eine Warnblinkleuchte aufstellen.

Bitten Sie weitere Verkehrsteilnehmer um Mithilfe.

Kümmern Sie sich anschließend um die Verletzten. Nach Möglichkeit sollten die Absicherung der Unfallstelle und die lebensrettenden
Sofortmaßnahmen parallel erfolgen. Das heißt, ein Helfer setzt den Notruf ab und kümmert sich um die Verletzten, ein anderer sichert den Unfallort ab.

 

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Sie stehen auf dem Schlauch?

 

In 90 Prozent aller Fälle löscht die Feuerwehr Brände mit Wasser. Das Löschwasser wird Zapfstellen im Straßenbereich entnommen, die in Überflurhydranten und Unterflurhydranten unterschieden werden. Um Beschädigungen an Hydranten zu vermeiden und Verkehrs- Beeinträchtigungen auszuschließen, werden heute überwiegend Unterflurhydranten für die Löschwasserversorgung verwendet. Den Städten und Gemeinden obliegt die Verpflichtung, Löschwasser in ausreichendem Umfang vorzuhalten. Den Bürger trifft aber die Verpflichtung Hydranten freizuhalten, damit die Feuerwehr nicht „auf dem Schlauch“ steht.

Deshalb gilt allgemein:

Befinden sich Hydranten auf Gehwegen und Parkflächen, sind Hydrantendeckel und -verschlüsse von Kraftfahrzeugen freizuhalten.

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Hydranten auf Grundstücken oder dazugehörenden Gehwegen sind jederzeit zugänglich und von Schnee und Eis befreit zu halten.

Fahrzeuge, die auf Hydranten stehen, müssen fortgefahren werden. Wertvolle Minuten vergehen, wenn vereiste Hydranten von der Feuerwehr zugänglich gemacht und aufgetaut werden müssen. Bedenken Sie, dass der Wasservorrat der Feuerwehrfahrzeuge in wenigen Minuten verbraucht ist.

Die Hinweisschilder von Hydranten sind leicht zu erkennen. Es sind weiße, rechteckige Schilder mit Maßen von 250 x 200 mm und einem 20 mm breiten roten Rand. Die schwarzen Zahlen auf dem Schild geben die Lage des Hydranten in Meter-Entfernung nach vorne, links oder rechts an.

Hydranten

In diesem Fall befindet sich der Unterflurhydrant in einer Entfernung von 8,4 Metern nach vorne und 1,1 Metern nach rechts.

Sollten Sie dennoch auf einem Hydranten stehen könnte Ihnen bald dies passieren.

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Unwetterzentrale

WALDBRANDGEFAHR

Deutscher Wetterdienst

NOTRUFNUMMERN

Feuerwehr & Rettungsdienst:

112

Polizei: 110

Ärtztlicher Bereitschaftsdienst:

116117

Giftnotruf

08919240

Augenärtzlicher Notruf

070001001414

Frauennotruf

0928177677